Basis AGB

Unternehmen

Das Unternehmen bikemech mit Lage in der Umgebung Oberuzwil, tätig in der Dienstleistungsbranche, spezialisiert auf  Fahrrad- und Motorfahrrad Mechanik, Reparaturen, Verkauf, fachliche Betreuung rund ums Fahrrad und Motorfahrräder. Unsere Reparaturen werden alle von einem Fachmann bearbeitet mit Eidg. FA in Fahrrad- und Motorfahrrad Mechaniker. Das Unternehmen wird von [privat] geleitet, Experte für und mit Eidg. FA in Fahrrad- und Motorfahrrad Mechaniker, mit Weiterbildung als Fitness Instruktor.

Für Personen ab 18 Jahren, Personen unter 18 Jahren nur mit Erlaubnis und oder Bestätigung des Vormunds. Für Menschen gibt es keine Alters Einschränkung.

Bei Aufträgen, Angeboten und Aktionen die bei bikemech schriftlich gezeichnet (unterschrieben) werden sollen, kann es sein, dass Sie um Einsicht in Ihren Personen-Ausweis gebeten werden, dies gilt möglicherweise auch bei Neu-Kunden.

Umgangsformen                            

Unsere Mitarbeitern ist betreffend der Umgangsformen angehalten, zeitgemäss, mit Respekt und sachlich, mit dem Kunden zu kommunizieren. Für den reibungslosen Verlauf erwarten wir das gleiche von unseren Kunden.

Betreuung                            

In der Betreuung bieten wir drei Beratungsarten zur Wahl: Fachliche Beratung, Einkaufs-Beratung und Verkaufs-Beratung. Verkaufsberatung ist kostenlos. Fachliche- und Einkaufs Beratungen sind mit einer Pauschale von CHF 5.- + CHF 1.- pro Minute zu begleichen. Die Beratung wird minütlich, pro angefangene Minute abgerechnet. Allgemeine Geschäftsinformationen sind kostenlos erhältlich. Allgemeine Geschäftsinformationen die schriftlich dokumentiert sind, sind nur in der schriftlichen form kostenlos erhältlich. Auf Kundenwunsch können allgemeine Geschäftsinformationen die schriftlich dokumentiert sind, persönlich kommuniziert werden, diese werden verrechnet und sind ggf. kostenpflichtig. Allgemeine Geschäftsinformationen die nicht dokumentiert sind, können und werden kostenlos und persönlich kommuniziert. Allgemeine Geschäftsinformationen die nicht schriftlich dokumentiert, aber persönlich kommuniziert wurden, können im Auftragsschein schriftlich dokumentiert werden als Betreuung. Es besteht die Möglichkeit Termine für fachliche Betreuung zu erhalten. Sie können einen Termin per Telefon oder persönlich Vorort erfragen. Bitte halten Sie sich an den Termin und erscheinen Sie rechtzeitig. Falls sie den Termin nicht einhalten können melden Sie sich frühzeitig mind. 24 Std. vorher ab. Für das Nichterscheinen zu dem Fix abgemachten Termin, ohne frühzeitige Abmeldung, werden CHF 20.- Umtriebs Kosten zu Lasten des Kunden abgerechnet.

Aufträge                            

Die Aufträge können während der Öffnungszeiten betreut Vorort und per Selbstbedienung aufgegeben werden. Und ausserhalb der Öffnungszeiten, können die Aufträge per Selbstbedienung Vorort oder per Brief-Post aufgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit die Aufträge schriftlich oder mündlich aufzugeben. Aufträge sind auch ohne Unterschrift des Auftraggebers verbindlich. Aufträge können auch Telefonisch abgebrochen werden. Abrechnungen respektive Aufträge nur schriftlich reklamiert werden. Es gilt der gesetzliche Rücktritt des Auftrages innerhalb von 10 Tagen. Die bis zum Rücktritt geleisteten Umtriebe / Arbeiten und oder bestellten oder verbauten Artikel die bikemech geleistet hat, sind vom Auftraggeber zu begleichen. Ohne schriftliche Absage oder Reklamation ist der Auftrag und dessen Abrechnung gültig und rechtskräftig. Sagen Sie ab, oder reklamieren Sie innerhalb der gesetzten Frist (fixer Termin Auftragserledigung, Zahlungserinnerung, Mahnung), ansonsten erklären Sie sich mit dem Auftrag und dessen Abrechnung für einverstanden und rechtens.

Kostenvoranschlag / Offerte                            

Wir bieten Ihnen 3 verschiedene Kostenvoranschläge respektive Offerten zur Wahl an, schriftliche und mündliche Kostenvoranschläge / Offerten. Bei einem ‚Ordentlichen fachlichen schriftlichen Kostenvoranschlag‘ können die Dienstleistungs-Kosten um +/- 20% variieren. Bei einer ‚Schnellen schriftlichen Offerte‘ können die Dienstleistungs-Kosten um +/- 50% variieren. Bei einer ‚Mündlicher schneller Offerte‘ können die Dienstleistungs-Kosten um +/- 80% variieren. Die Umtriebs-Kosten für die schriftliche Kostenvoranschläge / Offerten werden nach Aufwand berechnet und sind verbindlich. Mündliche Offerten sind wegen der Ungenauigkeit deshalb unverbindlich und kostenlos. Üblicherweise entstehen die Umtriebs-Kosten für Ordentliche Kostenvoranschläge durch die Überprüfung (Kontrolle) des Reparaturgegenstandes auf dessen Mängel und Abklärung der wahrscheinlichen Kosten für Reparatur und Material. Falls der Kostenvoranschlag / Offerte, nur für eine Teil-Reparatur erstellt und in Auftrag gegebenen wurde, ist der Kostenvoranschlag / Offerte auch nur für jeweilige Teil-Reparatur geltend. Weiter können die Reparatur-Kosten für Standard Reparaturen für den Reparatur-Auftrag-Variante Number, bei uns im Geschäft in den beleuchteten Displays oder ggf. auf unserer Website eingeholt werden.

Bestellungen                            

Artikel die nicht an Lager sind und auf Kundenwunsch bei unseren Lieferanten bestellt werden, bedürfen einer Anzahlung von 50% des Verkaufspreises. Sobald die Ware bei uns angekommen ist erhält der Kunde / Auftraggeber von uns eine kostenlose Info-SMS dass der/die Artikel abgeholt werden kann. Bei Waren Bestellungen bis CHF 100.- ist zusätzlich ein Kleinmengenzuschlag von CHF 12.50 vom Auftraggeber zu begleichen. Bei Waren-Bestellungen über CHF 100.- fällt der Kleinmengenzuschlag weg. Bei Bestellungen unter CHF 100.-, die gleichzeitig mit einem Reparatur-Auftrag über CHF 100.-, in Auftrag gegeben werden, fällt der Kleinmengenzuschlag weg. Artikel die bestellt werden, können nicht an bikemech zurückgegeben werden und oder werden nicht Rückerstattet.

Bei Bestellungen von Artikeln die nicht von unseren Lieferanten geliefert werden können, respektive wo anders von uns besorgt werden sollen, entstehen weitere Umtriebs Kosten für den Auftraggeber.

Info-SMS Auftrag-Erledigt / Bezahlung               

Beim Abschluss eines Auftrags z.B. Reparaturauftrags, erhalten Sie von uns eine Kostenlose Info-SMS „…Auftrag erledigt…“ mit den Kosten des Auftrags. Die Informations-SMS gibt ihnen die Möglichkeit genau zu erfahren welchen Betrag Sie beim Bezahlen des Reparaturauftrags mitzubringen und zu begleichen haben. Gleichzeitig erfahren Sie so, dass der Auftrag abgeschlossen ist und der Reparaturgegenstand abgeholt werden kann. Diese SMS muss nicht beantwortet werden. Sie werden gebeten den Betrag möglichst genau in Bar und CHF mitzubringen. Diese Bedingung sorgt mitunter dafür, dass wir den tiefsten Stundensatz der Region anbieten können. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags bleibt bikemech im Besitz des Reparaturgegenstands und behält ihn als Depot.

Lagergebühren                            

Nachdem bikemech Ihnen die Gratis Info-SMS „…Auftrag erledigt…“ geschickt hat, haben Sie eine Woche Zeit um den Reparaturgegenstand abzuholen. Falls Sie den Reparaturgegenstand nach Sendung der SMS nicht innerhalb von 7 Tagen abholen, entstehen Lager-Gebühren. Die Lager-Gebühren betragen Pauschal CHF 10.- pro angefangen Woche respektive 7-Tage Zyklus. Danach erhält möglicherweise der Auftraggeber eine Kostenlose SMS mit den addierten Kosten der Lager-Gebühren auf die Kosten des Reparaturauftrags. Während des bearbeiten des Auftrags entstehen keine Lagergebühren. Falls Sie auf Wunsch einen fixen Abholtermin mit den Mitarbeiter festgelegt haben, sollte der Reparatur-Gegenstand zum festgelegten Datum abgeholt werden, ansonsten verrechnen wir möglicherweise Umtrieb Kosten zu Lasten des Auftragsgebers.

Abrechnungen/Bezahlung               

Neu-Kunden Abrechnungen werden standardmässig bar beim Abschluss des Reparatur-Auftrags bezahlt.

Die verbauten Neu-Teile und ggf. Occasion-Teile sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bikemech. Die in Auftrag gegebenen und erledigten Arbeiten sind vor Mitnahme des Reparaturgegenstandes zu bezahlen. Optional können Stamm-Kunden Rechnungen auch per Einzahlungsschein begleichen, innert 20 Tagen ab Fertigstellung. Bei Einzahlungen per Einzahlungsschein entstehen zusätzlich Verarbeitungskosten von CHF 25.-. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie von uns ein Erinnerungsschreiben (Erste Mahnung), ggf. des weiteren 2. und 3. Mahnung. Die 2. Mahnung ist zusätzlich mit weiteren Verarbeitungskosten von CHF 25.- versehen und zu begleichen. Die 3. Mahnung ist mit zusätzlich weiteren Verarbeitungskosten von CHF 35.- versehen und zu begleichen. Ggf. leiten wir danach rechtliche Schritte ein und übergeben die geforderten Zahlungen und Ihre Personalien einem Betreibungsbüro die mit dem Betreibungsamt die Schulden einfordern kann. Bei Rechtsvorschlag und weiteren Verfahren sind Vorschüsse für Vermittler und Gerichte und weitere Umtriebe und dessen Kosten vom Kunden zu tragen. Mitunter aus diesem Grund wird normalerweise ein Zins von 13.9% pro Jahr fällig, plus Zinseszins. Der Zins berechnet sich aus Liquiditätsprämie, Risikovergütung (Risikoprämie), Umtriebe Kosten; Sachbearbeitung (Mahnschreiben, Berechnung der Schulden und dessen Zins etc., persönlichen und schriftlichen Disputs Klärung etc.), Rechtsklärung, Vorschüsse und Kosten Vermittleramt und ggf. weiteren Gerichte. Der Zins und Zinseszins unterliegt keinem Zeit Limit. Falls der Auftragsgegenstand einen Verkaufswert über dem offenen Betrag hat, entscheiden wir uns möglicherweise, nach 6 Monaten, bei nicht Begleichung des offenen Betrags, den Auftragsgegenstand im Wert des offenen Betrags zu Verkaufen, um den offenen Betrag zu begleichen. Wir führen diesbezüglich möglicherweise keine Korrespondenz mit dem Auftraggeber des Auftragsgegenstandes. Es wird bezüglich des tatsächlichen Aufwand des Verkaufs und des Verkaufserlöses, keine spezifische Buchführung geführt.

Rückgabe                            

Die Rückgabe von Artikel die bei bikemech gekauft wurden, ist innerhalb von 10 Tagen möglich. Bei Rücknahme der Artikel erhält der Käufer den vollen Nettopreis. Die Differenz zwischen Netto- Brutto Preis behält bikemech ein. Gebrauchte Artikel können nicht zurückgegeben werden. Es werden nur einwandfreie Artikel zurückgenommen. Die Artikel werden nur in der unbeschädigten und ungeöffneten Original-Verpackung zurückgenommen.

Garantie                            

1 Jahr bikemech Garantie bieten wir standardmässig auf; von uns geleistete Reparatur-Arbeit und Artikel im Wert bis CHF 100.-. 2 Jahre bikemech Garantie bieten wir standardmässig bei uns gekaufte Artikel ab Wert über CHF 100.-. Optional sind bis zu 5 Jahren Garantie auf von uns geleistete Reparatur-Arbeit, und 3 Jahre bikemech Garantie auf bei uns gekaufte Artikel zu haben. Diese optionale 3 Jahre bikemech Garantie auf Artikel gewähren wir nur, wenn die Artikel von unserem Fachmann kontrolliert, montiert und ggf. eingestellt wurden. Optional sind weitere Jahre bikemech Garantie auf Arbeit und Artikel erhältlich. Die bikemech Garantie gilt nur für Arbeit- und Material-Fehler die bei bikemech in Auftrag gegeben und bearbeitet und gekauft wurden, oder optional für Kunden mit Garantie-Abo. Die bikemech-Garantie gilt nur, sofern innerhalb von 3-5 Wochen oder ca. 100km (je nach dem was vorher eintritt) nach Auftragserledigung die Kostenlose-Nachkontrolle in Auftrag gegeben wird, und der Gegenstand sachgemäss gebraucht und gewartet wird, ansonsten erlischt die bikemech Garantie auf das gesetzliche Minimum, ggf. auch die Hersteller Garantie. Die Kostenlose-Nachkontrolle ist kostenlos, ähnlich einem 1. Service und dient der Qualität und der Beständigkeit. Auf die Einstellung diverser Komponenten (wie Bremsen, Schaltung, Lager etc.) gewähren wir aus Technischen Gründen keine Garantie. Gerechnet wird ab Abrechnungs-Datum. Der Auftragsschein und die Abrechnung ist integrierender Bestandteil der Nachkontrolle und des Garantiescheins. Der Garantie Anspruch ist nur dann gegeben, wenn der Anspruch durch den Reklamation Garantie-Schein erklärt wird. bikemech klärt ab, und bestimmt, ob es sich um einen Garantie-Fall handelt. Falls bei einer Garantie Abklärung festgestellt wird dass es sich nicht um einen Garantie Fall handelt werden die Umtriebe für die Abklärung entsprechend dem Aufwand dem Auftraggeber verrechnet. bikemech kommt ausschliesslich für den kostenlosen Ersatz defekter Teile, die fehlerhaft produziert, und vom bikemech Fachmann montiert wurden, auf, und für fehlerhafte Reparaturen, ausgeführt durch einen bikemech Fachmann. Der natürliche Verschleiss von Verschleiss-Teilen ist von der Garantie ausgeschlossen. Für Mängel die durch unsachgemässe Beanspruchung (siehe Gebrauchsanweisung), natürliche Abnutzung (Verschleissteile, Kabelbrüche, Einstellungen), Verwendung von fremden Ersatzteilen oder durch Reparaturen, welche nicht von bikemech vorgenommen wurde, entstehen, wird keine Garantie geleistet. Bei Beschädigung durch äusserliche Einflüsse entfällt die Garantie. Für Aufträge die vom Auftraggeber individuell nach seinem Gutdünken in Auftrag gegeben werden, garantiert bikemech nach Erledigung weder eine Verbesserung dessen Funktion, Haltbarkeit etc.. bikemech gewährt in einem solchen Fall keine Garantie. Vom Kunden müssen -Mängel- beschrieben respektive zur Behebung in Auftrag gegeben werden um erfolgreiche Fertigstellung und gegebenenfalls Garantie zu erhalten. Für Folgekosten kommt bikemech und oder Mitarbeiter nicht auf. Weitere Umtriebe, Aufträge und Dienstleistungen bei einer Garantie-Abklärung, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bitte füllen Sie den Reklamation Garantie-Schein sorgsam und vollständig aus, damit das bikemech Mitarbeiter die Anfrage weiterverarbeiten kann. Bringen Sie den Gegenstand gereinigt mit, damit er genau überprüft werden kann. Bei Verschmutzung entstehen Reinigungs-Kosten für den Auftraggeber, dem Aufwand entsprechend.

Sicherheit

Befolgen Sie die Sicherheitshinweise der jeweiligen Hersteller respektive deren Produkte. Generell warnen alle Marken-Hersteller mitunter: Aus Sicherheitsgründen sollten Fahrzeuge vor jeder Fahrt auf lose Komponenten respektive alle Verschraubungen und Befestigungen kontrolliert werden. Es wird empfohlen Fahrzeuge für Andere nicht erreichbar zu Lagern. Diese Empfehlung gilt insbesondere für No-Name und oder günstige Produkte, wahrgenommen und befolgt zu werden.

Sicherheit geht vor, bringen Sie Ihr Fahrzeug jeweils nach 100 Stunden Betriebszeit zur Kontrolle respektive zur Reparatur. bikemech haftet nicht für Folgeschäden an Mensch, Person, Material und Sachschäden.

Reklamation                            

Reklamationen müssen schriftlich mit dem vorgesehenen Formular „Reklamations-Schein“ eingereicht werden, damit wir das womöglich beinhaltende Begehren schnell weiter verarbeiten können. Es besteht nur einmal die Möglichkeit zu reklamieren, der Reklamation-Schein ist deshalb sorgsam und vollständig auszufüllen.

Weiteres                            

Da wir bestrebt sind unsere Dienstleistungen an die Kundenbedürfnisse anzupassen, kann und wird die AGB durch bikemech von Zeit zu Zeit angepasst. Gültig ist immer die aktuellste Version. Schreibfehler sind unverbindlich. Für zusätzliche spezifische AGB’s von jeweiligen Angeboten, lesen Sie bitte zusätzlich jeweilige AGB. Bei Motorfahrzeugen haftet (gilt für Folgeschäden) bikemech nur wenn im Auftrag eine Kontrolle und bei Mängel deren Behebung aufgegeben wird. Bei Rechts-Streitigkeiten wählt bikemech den Gerichtshof aus. Der Kunde akzeptiert die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen (AGB) und ggf. die Spezifischen AGB’s.