Spezifische AGB Carbon

Spezifische AGB Auftrags-Variante CARBON

Stundensatz: CHF. 160.-

Vorkasse: CHF. 100.- ab CHF. 260.- inkl.

Der Kunde erhält nach Erledigung des Auftrages per Gratis-SMS Bescheid über die bisherigen Kosten und die Fertigstellung. Sie werden gebeten die Endsumme möglichst passend zu begleichen. Wir leisten per Auftrags-Variante CARBON 60 Monate (5 Jahre) bikemech-Garantie auf Arbeit und 36 Monate (3 Jahre) bikemech-Garantie auf Material und Artikel mit einem Wert über CHF 100.-, sofern Sie innerhalb 30 Tage nach Auftragserledigung die Gratis-Nachkontrolle in Auftrag, und danach den Jährlichen Service in Auftrag geben wird, ansonsten erlischt die Garantie, auf das Gesetzlich Minimum. Wir leisten 1 Jahr Garantie auf Material und Artikel mit einem Wert unter CHF 100.- Die Komplette Garantie-Regeln siehe Basis AGB. Der Kunde wird möglicherweise schriftlich und mündlich detailliert über Mängel informiert (falls eine Kontrolle in Auftrag gegeben wurde). Allgemeine mündliche Kunden Betreuung ist für max. 30 Minuten inklusive, bei einer Endsumme von über CHF 100.-. Max.15 Minuten bei der Auftrags Aufgabe und oder beim Begleichen der Rechnung, plus 15 Minuten bei der Kostenlosen Nachkontrolle Aufgabe und oder bei der 2. Abholung. Betreuung über 15 Minuten bei der Auftrags Aufgabe und oder vor der Begleichung der Rechnung ist exklusiv. Betreuung über 30 Minuten ist exklusive. Ihr Fachmann kümmert sich um die durch den Auftragsschein aufgetragene Arbeit/en. Bei zusätzlichem Aufwand wie z.B. Verschmutzung des Fahrrades etc. entstehen möglicherweise Zusatzkosten. Wird ein Service in Auftrag gegeben ist die Reinigung (ohne Antrieb und Schaltwerke) inklusive. Ein Kostenvoranschlag ist im Preis inklusive. Ein Ersatzvelo während Erledigung des Auftrags ist inklusive, das Ersatzvelo wird wie mitgenommen an bikemech zurückgegeben, ansonsten entstehen Zusatzkosten für die Instandstellung und Reinigung. Der Abholtermin ist frei (kostenlos) wählbar. Der Reparaturgegenstand erhält 1. Priorität. Die verbauten Neu-Teile sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bikemech. Die in Auftrag gegebenen und erledigten Arbeiten sind vor Mitnahme des Reparaturgegenstandes zu bezahlen. Es ist je Auftrag CHF 100.- Vorkasse aufzubringen (Umkostenbeteiligung), ab Auftragswert CHF 260.- inkl., wird der Auftrag vor Beendigung abgebrochen, wird die Vorkasse einbehalten. Der Stundensatz beträgt CHF 160.-. Es besteht keine Möglichkeit nachträglich den Auftrag abzuändern. Der Kunde bezahlt Bar oder per Einzahlungsschein, es werden Zusatzkosten verrechnet (nur Vorauskasse) CHF 25.-. Falls der Kunde es wünscht die Abrechnung nachträglich zu bezahlen, wird zusätzlich ein Zins von 15% verrechnet. Lagerungskosten; Ab Sendung der SMS (…Auftrag erledigt…) ist der Kunde angehalten den Reparaturgegenstand innert 7 Tagen abzuholen. Ab dem 7. Tag werden pro 7 Tage CHF 10.- Lagergebühren erhoben. Komplette AGB siehe Basis AGB. Der Kunde akzeptiert die AGB’s.